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Technische Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Verständlich, tastaturbedienbar und mit Blick auf möglichst viele Nutzungssituationen.

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Verständlich.
Verbindlich.

Erklärung zur technischen Barrierefreiheit und zum Accessibility-Anspruch von angelbytes.

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angelbytes · Stand 29. August 2026

Barrierefreiheit

1. Unser Anspruch

Wir möchten, dass diese Website möglichst viele Menschen selbstbestimmt nutzen können. Gestaltung und technische Umsetzung orientieren sich deshalb an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf dem Konformitätsniveau AA. Automatisierte Prüfungen und manuelle Tests unterstützen diesen Anspruch, ersetzen aber keine vollständige Prüfung mit allen assistiven Technologien.

2. Bedienung

Die wichtigsten Inhalte und Funktionen sind mit Tastatur, Maus, Touch und Screenreader-Grundfunktionen erreichbar. Die Seite verwendet semantische Überschriften, sichtbare Fokuszustände, beschriftete Formularelemente, verständliche Fehlermeldungen, ausreichende Kontraste, responsive Layouts und berücksichtigt reduzierte Bewegung, sofern dies im Betriebssystem eingestellt ist.

Dekorative Bilder werden bewusst mit leerem Alternativtext ausgegeben. Inhaltlich relevante Bilder erhalten eine beschreibende Alternative. Externe Quellen und weiterführende Inhalte werden als solche gekennzeichnet.

3. Rückmeldung

Wenn Sie auf ein Zugänglichkeitsproblem stoßen oder eine Information in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie bitte an kontakt@angelbytes.de. Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite, die verwendete Technik und möglichst den konkreten Nutzungsschritt. Wir prüfen Hinweise und suchen eine angemessene Lösung.

4. Einordnung nach EU-Recht

Die Richtlinie (EU) 2019/882 und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob und in welchem Umfang einzelne Pflichten auf ein konkretes Angebot anwendbar sind, hängt insbesondere von Zielgruppe, Leistungsart und Unternehmensgröße ab. Diese Erklärung beschreibt unseren technischen Qualitätsanspruch und ist keine individuelle Rechtsberatung.

Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf gesetze-im-internet.de

5. Stand

Stand: 29. August 2026. Wir überprüfen die Website weiter, wenn sich Inhalte, Komponenten oder technische Anforderungen ändern.

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